Jede Menge Zufall bei golf.de

Aufmerksame Leser wissen, dass wir bei Spieltgolf Gewinnspiele mit wertvollen Preisen lieben. Nein, nicht als Veranstalter sondern als Beobachter. Vor ein paar Jahren schickte die Golf Time einen verdienten Anzeigenkunden auf Reise. Und mit der Teilnahme an einem golf.de Gewinnspiel haben wir aufgehört, seit die selbe junge Dame erst unter 1500 Einsendern eine Runde Golf mit Caroline Masson spielen und anschließend von einer Jury als Fanreporterin zum Solheim Cup geschickt wurde. Seither herrscht in unserem Hause eine riesige Vorfreude auf das nächste golf.de Gewinnspiel. Und beim Allianz Old Course Gewinnspiel wurde sie nicht enttäuscht.

Für eine Reise nach St. Andrews mit Flug, Dinner, zwei Übernachtungen im edlen Old Course Hotel und natürlich einer Runde auf dem Platz mit der weltweit größten Tradition mussten interessierte Golfer lediglich ein Foto ihres schönsten Golf-Momentes hochladen. Rund tausend Teilnehmer folgten laut Angaben von golf.de diesem Aufruf. Und als am Ende die zwei Gewinner bekanntgegeben wurden, waren die Auffälligkeiten zu groß, um die Veranstalter nicht darauf hinzuweisen.

Eine kleine Recherche ergab, dass die Tochter der ersten Gewinnerin für den “DGV-Premiumsponsor” Sky arbeitet und 2014 noch Kapitänin der deutschen Nationalmannschaft war. Einer Nationalmannschaft, die in den Zuständigkeitsbereich des DGV fällt, dessen offizielle Webseite – Sie wissen es natürlich – golf.de ist. Man muss sich nur mal vorstellen was los wäre, wenn die Mutter von Bastian Schweinsteiger bei einem DFB-Gewinnspiel groß abräumen würde. Dennoch wäre das alleine noch kein Grund misstrauisch zu werden. Schließlich weiß doch spätestens seit Six Degrees of Kevin Bacon jeder, dass man zwischen allen und jedem in nur wenigen Schritten eine Verbindung finden kann. Sicherlich wird es beim zweiten glücklichen Gewinner nicht ganz so schnell gehen, oder? Weit gefehlt.

Denn der zweite glückliche Old-Course-Besucher arbeitet – welch Zufall – als Redaktionsleiter bei Sport1, dem zweiten Sender bei dem es ab und zu mal etwas zum Thema Golf zu sehen gibt. Amüsant, aber nicht besorgniserregend. Nur leider gibt es da diese kleine Webseite wo jemand mit dem Namen des Gewinners in einer Clubmannschaft spielt, dessen Kapitän ein Redakteur von golf.de ist. Eine Tatsache, die golf.de bestätigte.

Dass der Gewinner im gleichen Golfclub gemeldet ist, wie ein freier Redakteur bei uns, wissen wir dank Ihrer Nachricht, hätten den Teilnehmer aber auch aus diesem Grund nicht von der Teilnahme an unseren Gewinnspielen ausgeschlossen.

Natürlich ist eine Mitgliedschaft im gleichen Club kein Ausschlusskriterium, da würden am Ende kaum Golfer übrig bleiben. Wenn er aber anscheinend in der gleichen Mannschaft spielt wie ein Redakteur, hat das schon eine andere Qualität. Pardon, wie ein FREIER Redakteur, wie golf.de nicht müde wird zu betonen. So frei, dass er als offizielle Kontaktadresse für seine Clubmannschaft eine golf.de-mailadresse angegeben hat und das Kürzel golf_de in seinem Twitterhandle führt.

Konfrontiert mit diesen Fragen musste sich golf.de erst einmal mit ihren Partnern von der Allianz verständigen. Ob dies geschah um den Ablauf zu rekonstruieren oder sich bei der Antwort zu koordinieren? Wir wissen es nicht. Dies zumindest war die Erklärung von golf.de-Chefredakteur Tim Starke:

Es handelt sich hierbei, auch wenn Sie der deutsche golf online GmbH dazu Ihr Misstrauen aussprechen, in der Tat um Zufall. Die Gewinner wurden auf Basis der Gewinnspielbedingungen alleine anhand der eingereichten Bilder in Zusammenarbeit mit der Allianz AG ermittelt. (…) Ich kann Ihnen versichern, dass wir bei unseren Gewinnern keine bestimmten Personen bevorzugt haben und dass auch keine freien Mitarbeiter oder Partner von uns versucht haben, Personen wissentlich zu bevorzugen.

 

Und so beantwortete ein Sprecher der Allianz, die den Preis gestiftet hatte, die Anfrage:

In der Tat wurden die Gewinner bei uns im Hause ermittelt – und zwar von Kollegen, die mit dem Golfsport nichts oder wenig zu tun haben. Mit anderen Worten, bei der Ermittlung der Gewinner haben von Ihnen angesprochene “Verflechtungen” keine Rolle gespielt. Sicher ist ein Großteil der Teilnehmer eng mit dem Golfsport verbunden, sodass es mich persönlich auch nicht wundert, dass es auch bei den Gewinnern entsprechende Verbindungen gibt.

 

Nun könnte es sein, dass Ihnen – weil Sie vielleicht selber an dem Gewinnspiel teilgenommen haben – aufgrund dieser zwar fragwürdigen, allerdings (und das möchten wir an dieser Stelle unterstreichen) vollkommen legalen, möglicherweise zufälligen Vorgänge der Blutdruck kocht. Dann empfehle ich Ihnen aus Rücksicht auf Ihre Gesundheit den Rest des Artikels zu überspringen. Denn Sie haben sich sicherlich viel Mühe gegeben, ein eigenes Foto herauszusuchen, das wie verlangt Ihren persönlich schönsten Golfmoment darstellt. So wie der Herr, dessen Baby von Sergio Garcia auf dem Arm getragen wird. Oder der Herr, der die Scorekarte seines Hole-in-Ones fotografiert hat. Oder die Gruppe, die Martin Kaymer beim Ryder Cup getroffen hat. All denen kann man nur sagen: Ihr Naivlinge. Ihr hättet dieses Foto einreichen können. Oder eines von diesen. Ja, sogar das hier wäre möglich gewesen.

Sie haben gedacht durch die Zeile “Mein Name sowie eingesendetes Bild dürfen auf den Seiten der deutschen golf online GmbH verwendet werden” sei in der Gewinnspielausschreibung festgelegt, dass es ein eigenes Foto sein muss, da Sie ja Nutzungsrechte an golf.de abtreten müssen? Weit gefehlt, denn wie golf.de-Chef Tim Starke auf unsere Anfrage schrieb

“Eine Urheberrechtsüberprüfung jedes einzelnen Bildes ist uns gerade bei der Vielzahl an Einreichung nicht möglich und auch nicht verlangt.”

Diese Antwort muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: Eine Firma schreibt ein Gewinnspiel aus, bei dem Fotos eingesendet werden sollen, die dann veröffentlicht werden. Und es ist ihr egal ob diese Fotos überhaupt benutzt werden dürfen? Pardon my french, aber das ist Bullshit.

Sie fragen sich vielleicht wie wir überhaupt darauf gekommen sind, diese Frage zu stellen. Nun, eines der Gewinnerfotos stammt eben nicht von der Gewinnerin selber sondern von einem anderen Fotografen. Wir haben den Fotografen darauf angesprochen und er wusste nichts von dieser Zweckentfremdung seines Bildes, das 2013 beim Final Four der Deutschen Golfliga geschossen wurde und die Tochter und den Ehemann der Gewinnerin zeigt. Warum hat der Fotograf dann also nicht golf.de auf Tantiemen verklagt? Nun, er kann es nicht, denn – und hier kommen wir zur eigentlichen Pointe der Geschichte – der Deutsche Golf Verband hat bereits die Nutzungsrechte an dem Foto, weil der Fotograf in seinem Auftrag die Bilder geschossen hat, wie die Creditangabe bei den Bildern vom Final Four 2013 enthüllt.

Um dies noch einmal zusammenzufassen: Ein Gewinnspiel auf einer Webseite deren Gesellschafter der Deutsche Golfverband ist, kürt als Sieger einen Herren, der offenbar in der Mannschaft eines (freien) Redakteurs spielt, und eine Dame, deren Tochter für den DGV spielte. Letztere gewinnt mit einem Bild, dessen Rechte sie (entgegen der Intentionen der Ausschreibung) nicht besitzt, stattdessen aber der DGV, der auf gewisse Weise zu den Veranstaltern des Gewinnspiels gehört. Wer da trotz aller gegenteiligen Beteuerungen noch an Zufall glaubt, dem sei ein Zitat von Gotthold Ephraim Lessing ans Herz gelegt.

Das Wort Zufall ist Gotteslästerung; nichts unter der Sonne ist Zufall; am wenigsten das, wovon die Absicht so klar in die Augen leuchtet.

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